Zur Zeit konzipieren wir die Ausbilderschulung "Betriebssanitäter" für die Durchführung der Betriebssanitätergrundsausbildung und den Betriebssanitäteraufbaulehrgang nach BGG 949 neu.
Modell I (z.B. für Sanitätsausbilder der Hilfsorganisationen )
Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen:
1. Teilnahme an einer 16 -stüngigen Einweisung in die Ausbildungskonzeption der Betriebssanitäterausbildung
2.Teilnahme an einem Betriebssanitäteraufbaulehrgang der Sanitätsschule Tembaak
Voraussetzungen:
- Betriebssanitäterausbildung, Rettungssanitäterausbildung oder höherwertige Ausbildung
- Gültige Lehrberechtung " Erste Hilfe"
- Lehrberechtigung Sanitätsausbildung ( z. SAN A und SAN B, mind. 48 UE)
Modell II:
Ausbilderlehrgang für die Betriebssanitäterausbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder
Die Ausbildung besteht aus mehreren Teilen:
1. Teilnahme an einem Betriebssanitätergrundlehrgang der Sanitätsschule Tembaak
( wenn keine Betriebssanitäterausbildung oder höherwertige Ausbildung vorliegt)
2. Teilnahme an einem Betriebssanitäteraufbaulehrgang der Sanitätsschule Tembaak
3. Teilnahme an einer 16 -stüngigen Einweisung in die Ausbildungskonzeption der Betriebssanitäterausbildung
4. Erwerb der Befähigung zur realistischen Unfalldarstellung
( z.B. Ausbilderfortbildung II für Erste-Hilfe-Ausbilder)
5. Erwerb der Befähigung zur sachgerechten Durchführung von Lernerfolgskontrollen, Prüfungen und Dokumentation ( 8UE)
6. Teilnahme an einem Betriebssanitätergrundlehrgang und Betriebssanitäteraufbaulehrgang
mit geleiteter Hospitationsphase als 2. Ausbilder.
Voraussetzungen:
1. notfallmedizinische Qualifikation ( mind. Betriebssanitäter)
2. Ausbilderschulung von 56 UE erforderlich (z.B. EH-Ausbilder)
Alle Voraussetzungen können auch an der Sanitätsschule Tembaak erworben werden.
Flyer Betriebssanitäterausbildung